Regeln und Standards in der Gruppe

Wer kann bei DUHLSTEIN mitmachen?

Jeder, der wie wir Spaß an der Darstellung mittelalterlichen Lebens hat. Man muss über 18 Jahre alt sein oder eine schriftliche Erlaubnis der Eltern mitbringen, dass man an unseren Aktivitäten teilnehmen darf (insbesondere für Dinge wie den Schwertkampf nötig).
Um in die Gruppe aufgenommen zu werden ist eine 2/3 Mehrheit der Gruppe notwendig.

Standards der Gewandung und Ausrüstung

Jeder soll sich eine einfache, aber doch angemessene Bekleidung und Ausrüstung zulegen.
Als Mindestvoraussetzung sehen wir an (jeder fängt mal an also eins nach dem andern):
  • ein Unter- und ein Übergewand
  • einen Mantel
  • Schuhe
  • eine Kopfbedeckung (zwar bei Frauen nur für die Verheirateten vorgeschrieben, aber als Sonnenschutz auch für alle anderen unerlässlich)
  • für die Männer was an die Beine (Beinlinge und Bruche [mittelalterliche Unterhose], für den Anfang zur Not Leggins oder Judohosen)
  • ein Messer, Gürtel und Tasche; Essgeschirr aus Ton, Zinn oder Holz

Stoffe

Bitte nur Naturfasern: Leinen, Wolle, Hanf und als Notbehelf Natur-Mischgewebe (Nesselstoff oder Leinengemisch). Auch sollte man darauf achten, dass neu Geschneidertes in die Zeit von 1150 - 1210 passt. Wer Anregungen braucht oder Fragen hat, wende sich an uns. Wir helfen gerne weiter.

Verpflichtungen

Nach gemeinsamer Abstimmung gibt es Veranstaltungen, die für DS-Mitglieder Pflicht sind (z.B. Märkte, die von uns mitgestaltet werden). Das bedeutet rechtzeitige Anreise zum Aufbau, tatkräftige Anwesenheit während der ganzen Veranstaltung und gemeinsamer Abbau. Gäste sind jederzeit willkommen, an unseren Treffen teilzunehmen; so kann man herausfinden, ob man bei uns dazu gehören will. Für die entstehenden Kosten (z.B. Verpflegung) ist ein finanzieller Beitrag erwünscht.

Besonderheiten

Schwertträger sind im Lager und beim Training "weisungsbefugt", was den Umgang mit Waffen betrifft.
Waffen und Ausrüstungsgegenstände unterliegen den üblichen Regularien (insb. Codex Belli) und müssen vor erstmaligem Gebrauch durch einen Schwertträger genehmigt werden.
Das Führen von Waffen nach Alkoholgenuss oder unter Einfluß anderer bewußtseinsverändernder Substanzen ist verboten und kann zum Ausschluss aus der Gruppe führen.
 Bei Medikamenten beachtet bitte den Beipackzettel; wird vom Führen von Maschinen / Fahrzeugen abgeraten, hat auch ein Schwert nichts in Euren Händen zu suchen.
Scharfe Schwerter sind im Lagerbetrieb praktisch nirgendwo zugelassen (außer kurzzeitig für Schnittests) und selbstverständlich auch nicht für Schaukämpfe erlaubt.
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